Gesetze / Zweites Gesetz über die Krankenversicherung der Landwirte
KVLG 1989§ 36 Wahrnehmung von Aufgaben der Landesverbände der Krankenkassen
Stand: 10.06.2019
Für die landwirtschaftliche Krankenversicherung nimmt die landwirtschaftliche Krankenkasse die Aufgaben der Landesverbände der Krankenkassen nach dem Fünften Buch Sozialgesetzbuch wahr.
Änderungsverlauf
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06.05.2019 Ausfertigung
§ 36 geändert durch Artikel 16 des Gesetzes vom 6. Mai 2019 (BGBl. I 646)
BGBl. 2019 I S. 646
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12.04.2012 Ausfertigung
§ 36 neu gefasst durch Artikel 5 des Gesetzes vom 12. April 2012 (BGBl. I 579)
BGBl. 2012 I S. 579
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14.11.2003 Ausfertigung
§ 36 geändert durch Artikel 10 und 11 des Gesetzes vom 14. November 2003 (BGBl. I 2190)
BGBl. 2003 I S. 2190
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